Danke
für die unentgeltliche Unterstützung bei der Verbreitung
meiner Studie!
Das eher
technische Problem, und somit die eigentlich nicht zu
lösende Herausforderung für Ihren Anwalt, stellt sich
wie folgt dar :
: A
: Bei der Version Ihrer Auslobung, welche da
nun bei Yumpu im Internet verfügbar ist, wird als
Aktualisierungsdatum mit dem 09.11.2020 exakt das
gleiche Datum angegeben wie bei dem Tag meiner (
ursprünglichen ) Anspruchsvoraussetzungen betreffend
Ihrer 'Auslobung'.
: B
: Bei der an genau diesem betreffenden Tag
ganz unstrittig aktualisierten Version Ihrer Auslobung,
welche da nun bei Yumpu im Internet verfügbar ist, wird
von Ihnen angegeben : » Diese Studie wurde allein hier
über 13.000 Mal heruntergeladen, ohne dass die in ihr
für den Nachweis einer schädlichen anthropogenen
Klimaerwärmung durch CO2 ausgelobten 100.000 €
beansprucht wurden. «
: C
: Ganz ohne Frage hat meine Person am
9.
November 2020 den
Nachweis
einer schädlichen anthropogenen Klimaerwärmung durch CO2
erbracht und die von Ihnen ausgelobte Summe von 100.000
€ beansprucht. Und das eben genau und ziemlich exakt an
diesem Tag, welcher daraufhin von Ihnen in dieser dann
aktualisierten Version Ihrer 'Auslobung' angegeben
wurde.
: D
: So betrachtet nutzt es auch wenig, wenn Sie
diese Auslobung jetzt aus dem Netz entfernen !
Das hat bei der beabsichtigten Sammelklage bzw.
Beschwerde dann nun wirklich weniger Bedeutung.
In dem Zusammenhang ist es sicherlich von
nicht unbeträchtlichem Interesse, dass Sie mehrfach
von mir aufgefordert wurden den Sachverhalt von Ihrem
Anwalt einer eingehenden Prüfung zu unterwerfen.
Und Sie mir trotzdem - ganz
ehrlich und in einer klar verständlichen Wortwahl
so doch allzu treffend ausgedrückt - in
Folge dann eigentlich weiterhin nur 'Scheiße' und
verbalen Dünnschiss dazu mitgeteilt haben.
Ebenso ist es für eine Entscheidungsfindung des EGMR (
Wie Ihnen als weitere
Vorgehensweise bereits ganz zu Anfang und noch vor
Geltendmachung der von Ihnen ausgelobten Summe von
100.000 € so kenntlich gemacht ! ) ganz
sicher für mich als Beschwerdeführer ( * ) nicht von
Nachteil, dass die Staatsanwaltschaft in Salzburg,
trotz des eindeutigen Rechtsanspruch und der hierbei
geltenden gesetzlichen Bestimmungen, eine
Ermittlungstätigkeit grundlegend verneint und die so
zu Recht geforderte Strafverfolgung unterlassen hat.
=
*** AUSZUG DER MAIL vom 24.04.2024 ***
[ A ] Wozu
haben wir denn den § 15 StGB [ ~ Strafgesetzbuch
Österreich = Strafbarkeit des Versuches ]. [ B ]
Die European Union Agency for Fundamental Rights
in Wien und auch die European Union Agency for
Criminal Justice Cooperation in Den Haag, die im
Rahmen eines Amtsersuchen sicher gerne der
Staatsanwaltschaft in Salzburg bei Amtspflichten
innerhalb der EU helfen.
Wegen dem
zwischenzeitlich ja rechtskräftig erhobenen Mahntitel
verweise ich zudem auf den Schriftverkehr mit dem
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz ( ~ Wie es singt und lacht ! ~ )
...
L 3 AS 58/23
Berufung gegen den Gerichtsbescheid S 7 AS 700/22 des
Sozialgerichts Speyer vom 7. März 2023
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg_rlp_20240422_l3as58-23_s7as700-22_in_ocr.pdf
]
= „Klima-Klage“ AZ SG Speyer < S 7 AS 700/22 > LSG
RLP < L 3 AS 58/23 > =
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_700-22_berufung_klimaklage.pdf
]
: AUSZUG SEITE 1 / 7 :
Begründung : Was bitte haben diese Mahntitel mit dieser
Klage zu tun ?!
Zugeben ! Selbst
der Versuch Ihnen, als Ingeneur im Bereich der
Elektrotechnik, nun zu erklären warum und weswegen das
LSG RLP da mittlerweile einen nicht unwesentlichen
Klärungsbedarf hat, würde doch etwas zu weit führen
und sicherlich den arg begrenzten Raum und so
verfügbaren Platz einer Mail vollkommen sprengen !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20240321_klage_beschwerden_beschluss_anhoerungsruege.pdf
]
Etwas komplizierter, und wie
erwähnt handelt es sich dabei letztendlich ja um
eine noch zu erhebende Beschwerde beim
Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte,
ist es dann doch !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/landessozialgericht_20220826_beschwerde_klage.pdf
]
Seite 3 / 48 ( 2 ) ...
Das brauchen Sie jetzt doch auch
nicht Alles zu lesen, werter Herr Dipl.Ing. !.
Ich habe nur diesen Mahntitel,
somit auch Ihre Auslobung, dort nett und geschmeidig
mit in eine Klage gepackt !
Und seien Sie versichert, Herr Dipl. Ing. Walter
Hopferwieser :
Mit Verpackungsmaterialien kenne ich mich ein wenig
aus !
>>> http://humanearthling.org/patent/#patente
<<<
Ein ' Coffee-Shop
& Co.
- Antrag ' ...
Derzeit Vorbereitung einer Beschwerde beim
Europäischen
Gerichtshof
für
Menschenrechte
(EGMR).
Da geht es neben diesem so vom EU-Parlament
bereits 2019
postuliertem
'Klimanotstand'
gerade
auch um die
Prohibition
einer
Kulturpflanze
namens 'Hanf',
und natürlich
auch um dieses
THC. Aber ganz
prinzipiell um
Teilhabe ( pp
) und eine
selbst
bestimmte
Lebensführung.
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_sg_lsg_bsg_bverfg_egmr_20240317_antrag_beschwerde.pdf
]
HINWEIS
! Bei einem
systemischen
Problemkomplex,
also einer zu
Grunde
liegenden
Ursache für
dieses ganze
planetare
'Dilemma',
müssen /
sollten
Lösungsansätze
entsprechend
sein. Statt
uns mit den
Symptomen und
irgendwelchen
doch wirklich
nebensächlichen
Problemen zu
beschäftigen,
was in dem
Sinne nur eine
Vergeudung von
Zeit &
Energie ist,
sollten /
müssen wir die
Ursache
beheben ! Und
da ist es
wirklich egal,
ob Sie sich /
Du dich / Wir
uns - in
diesem Sinne -
nun
hingebungsvoll
den Bauchnabel
streicheln
oder eben mit
Hingabe am
Arsch kratzen.
Oder wie z. B.
meine Person
sich immerzu
nur beschweren
und
gelegentlich
auch mal
klagen tut.
Wir müssen es
nur richtig
machen !
( * )
Genderneutral muss es
im Sinne dieses oftmals arg übertriebenen Genderwahn
ja heißen :
Beschwerdeführer /
Beschwerdeführerinnen
Und so eine Sammelbeschwerde wegen der
doch munter fortschreitenden 'Klimaleugnung' und einer
hierbei ja eigentlich folgerichtigen Umsetzung der
Haftungsverpflichtung dieser 'Verursacher' bzw. der so
ja ursächlich Verantwortlichen bei diesem 'Ökozid',
und einer Zerstörung der Lebensgrundlagen vieler
Menschen, macht sich doch wirklich besser — Da stimmen Sie mir
möglicherweise zu ?! — als ein
doch eher schlaffes und insoweit dann nutzloses
Individualbegehren alleinig von meiner Person. Da Sie
sich ja immer beschweren, dass sich niemand auf Grund
Ihrer Auslobung bei Ihnen meldet und
Anspruchsvoraussetzungen deswegen anmeldet, werde ich
aus reinem Mitleid und im Sinne menschlicher
Nächstenliebe Erbarmen mit Ihnen haben. Und dafür
Sorge tragen, dass auch andere Betroffene Anspruch auf
die von Ihnen ausgelobte Summe erheben.
Und sehen Sie es sachlich : Die Öffentlichkeitsarbeit hat angefangen !