I N D E X : KLIMA : |
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| K L I M A N O T R U F | • | ]
: M A I L :
Sehr geehrter Herr Wagener, Für meine Auslobung gelten die in meiner Studie festgehaltenen Bedingungen. Darüber hinaus gibt es keine Abmachung. Ich beabsichtige nicht, mit Ihnen in eine wie auch immer geartete Geschäftsbeziehung zu treten. Käme es in der Naturwissenschaft auf Mehrheiten oder auf die Autorität eines altehrwürdigen Professorenkollegiums an, wäre vielleicht noch immer der Theorie von der flachen Erde offiziell gültig. Beweisversuche prüfe ich gewissenhaft hinsichtlich verschiedener formaler und inhaltlicher Kriterien wie Logik, sauberer Trennung von Hypothesen und Experimenten, Nachvollziehbarkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit. Einen Zwischenbericht habe ich Ihnen übermittelt. Sie haben mir zugestimmt, dass in der Würmeiszeit in weiten Teilen Europas und Nordamerika kein höheres Leben möglich war. Der Gegensatz dazu waren die Warmzeiten Atlantikum und mittelalterliches Klimaoptimum. Damit sind wir beide uns einig, dass die Bedingungen meiner Auslobung nicht erfüllt werden können. Sollte ein Gericht Ihre Klage annehmen, wird sie kostenpflichtig abgewiesen. Daher müssten Sie neben sämtlichen Gerichtskosten auch meine Anwaltskosten tragen. Mit freundlichen Grüßen Walter Hopferwieser Am Di., 1.
Dez. 2020 um 00:01 Uhr schrieb Human
<arno@humanearthling.org>:
Ach Herr
Hopferwieser . . .
Erst Mal Danke,
dass Sie Ihre Mail immer gleich
mit an EIKE e.V. schicken.
Letztendlich sind die ja
verantwortlich. Aber juristisch
da eine Forderung an EIKE hier
in Deutschland zu stellen
erscheint nicht möglich. Also
einfach wird das ja nicht ! Aber
man kann zumindestens für die
Öffentlichkeitsarbeit eine
Stellungnahme von diesem
'Klima-Leugner-Lobbyverband'
einfordern.
TIPP AM RANDE :
Sie sollten auf jeden Fall die
Vorschläge der anderen
Mitglieder von EIKE ( ~ ich
habe es sicherheitshalber
Alles mal in einer
Sicherungskopie untergebracht
) auf der Seite wo Sie
Ihre Auslobung erstmals
präsentiert haben [
https://www.eike-klima-energie.eu/2019/10/21/schadet-uns-kohlenstoffdioxid
] wegen einem gemeinsamen
Crowdfunding in Anspruch nehmen.
Sie werden das
Geld brauchen . . .
arno [ Wagener ]
:
P S : Aber nun zur
Beantwortung Ihrer Mail !
Am 30.11.2020
um 10:48 schrieb Walter
Hopferwieser:
Deshalb müssten Sie alle von mir aufgezeigten Fakten widerlegen oder in Ihr Weltbild einarbeiten. Sie
meinen also, dass Sie die Fakten
der Wissenschaftsgemeinde und
des IPCC "falsifiziert"
haben. Nein !
Und
ganz generell NEIN. Das habe ich
Ihnen aber schon geschrieben.
Das ist keinesfalls Bestandteil
der 'Auslobungs-Bedingungen' !
Außerdem
! Sie haben keine Fakten.
Mögliche Mutmaßungen. Und auch
diese Leute bei diesem
climatism.blog. Das bedeutet
nichts.
Bzw.
warum soll ich wegen dieser
Auslobung und Ihren abstrusen
Ideen und teilweise
Wahnvorstellungen etwas davon in
mein Weltbild einarbeiten.
Ticken Sie noch ganz richtig ? +
! IHR
WELTBILD : Am 23.11.2020
um 18:56 schrieb Walter
Hopferwieser :
Es geht um die Errichtung eines weltweiten Bolschewismus, der entsprechend den Wünsche der reichsten Milliardäre adaptiert wurde. Lassen
Sie sich doch bitte mal von
einem Anwalt beraten !
Bitte
! Tun Sie sich und auch Ihrer
Frau diesen Gefallen . . .
Am 30.11.2020
um 10:48 schrieb Walter
Hopferwieser :
Die Vorgehensweise bei der Beurteilung von Einsendungen obliegt einzig mir als Auslober.Nöö ! NEIN. [ https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/860 [ https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12018580 [
https://www.jusline.at/entscheidung/371539
= https://www.jusline.at/entscheidung/279824
Rechtssatz :
Der häufig in der Auslobung
vorgesehene Ausschluss des
Rechtswegs ist bei
Preisausschreiben ieS im Rahmen
der guten Sitten zulässig, aber
dahin zu interpretieren, dass die
Einhaltung des Versprechens
kontrollierbar und der etwa
entstandene Anspruch einklagbar
ist. Echte Auslobung ist voll
judiziabel.
Entscheidungstext
OGH 26.04.2007 2 Ob 251/06k
Quelle: Oberster
Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH,
http://www.ogh.gv.at
Sie haben keinen
Ausschluss des Rechtsweg in den
Konditionen Ihrer Auslobung
angegeben. Was aber auch wieder
egal wäre !
Alles ist beim § 860
ABGB dahin zu interpretieren,
dass die Einhaltung des
Versprechens kontrollierbar und
der etwa entstandene Anspruch
einklagbar ist. Echte Auslobung
ist voll judiziabel ! Das
Bezirksgericht in Salzburg bekommt
dann diese gesamten Unterlagen,
incl. Schriftverkehr in Facebook,
und die entscheiden dann wie der
Sachverhalt zu beurteilen ist.
Das ist deren
Aufgabe im Rahmen des § 860 ABGB.
Sie werden zahlen . . .
Am 30.11.2020
um 10:48 schrieb Walter
Hopferwieser :
http://www.schema3.org/project/climate ist für mich weder nachvollziehbar noch eine Beweiskette oder eine Hypothese. Wie erklären Sie damit, wie es zu den Klimaschwankungen der letzten 20.000 Jahre kam?Vulkane. Möglicherweise Marsmenschen. Oder Verdauungsschwierigkeiten von Godzilla. Bzw. Das brauche ich
gar nicht.
Das hat doch nichts
mit Ihrer 'Auslobung' oder meiner
Hypothese /
Beweisführung zu tun. Oder
?!
Und
DANKE für die Bestätigung, dass
Ihnen diese Unterlagen und
Angaben auf 'schema3.org/project/climate'
bekannt sind.
Da steht wirklich
Alles was Sie dazu brauchen. Und
die ganzen Beweise finden Sie
auch da. IPCC, Wikipedia, BpB.
Etc. Usw. !
Achja.
: P P
S :
Mein freundliches Angebot einer Reduzierung des ausgelobten Betrag auf 50.000 € ist seit ziemlich genau 1 Minute abgelaufen ! Die zu erwartenden Kosten zusätzlich zu den von Ihnen ausgelobten 100.000 € können leicht das Doppelte diese Betrages werden. Und meinen Sie
wirklich Sie schaffen es noch
während einer Gerichtsverhandlung
beim Thema zu bleiben und nicht
andauernd wegen Ihren
Verschwörungstheorien anzufangen
?! Mmmh . . .
Sie haben ja für Ihre Zahlung exakt noch bis zum 09.12.2020 Zeit ! Beraten Sie sich rechtzeitig mit einem rechtskundigen Freund oder Anwalt. Verwenden Sie doch bitte diese Kontonummer : DE07540515500100603273 : Sie sollten aber in jedem Fall rechtzeitig und besser vorab Ihre Zahlungsbereitschaft resultierend aus den Verpflichtungen Ihrer 'Auslobung' signalisieren. Und mir nicht andauernd nur 'Scheiße' erzählen. Das nervt mich dann doch ein wenig. Nicht das sich dann zwischenzeitlich zusätzliche Kosten für den Anwalt ergeben. Oder sich eventuell eine Anreise zur Justiz nach Salzburg zu Ihren Ausgaben summiert ?! Auch muss ich ja
irgendwann entsprechende
Stellungnahmen und auch sonstige
Massnahmen anleiern.
Auf Grund Ihrer
bisherigen Reaktionen, also
eindeutig im Widerspruch zum Recht
in Österreuch und Deutschland,
kann ich das jetzt jederzeit schon
tun ! Ich erinnere Sie da erneut
an Ihren freundlichen Hinweis per
Messenger bei Facebook
!
[
28.03.2020,
20:41 /// Hinweis PIK ]
...
AUF
DIE GEFAHR MICH IN
WIEDERHOLUNGEN ZU VERLIEREN !
AUSZUG
meines Schreiben mit
Datum vom 29.11.2020 . . .
Meine Frage in dem Zusammenhang. Wollen Sie mich verarschen ?! Lassen Sie es mich so ausdrücken ! Sie
sind mit Sicherheit nicht
der Typ, welcher mich
verarschen kann. Anzunehmend
wird es wahrscheinlich
umgekehrt sein
!
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PARTE DE ' S H I T S T O R M '
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