I N D E X : KLIMA :
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: M A I L :

Betreff: Re: AUSLOBUNG /// MAHNUNG !!!
Datum: Tue, 1 Dec 2020 14:50:24 +0100
Von: Walter Hopferwieser <walterhopferwieser@gmail.com>
An: Human <arno@humanearthling.org>


Sehr geehrter Herr Wagener,

Für meine Auslobung gelten die in meiner Studie festgehaltenen Bedingungen. Darüber hinaus gibt es keine Abmachung. Ich beabsichtige nicht, mit Ihnen in eine wie auch immer geartete Geschäftsbeziehung zu treten.

Käme es in der Naturwissenschaft auf Mehrheiten oder auf die Autorität eines altehrwürdigen Professorenkollegiums an, wäre vielleicht noch immer der Theorie von der flachen Erde offiziell gültig.

Beweisversuche prüfe ich gewissenhaft hinsichtlich verschiedener formaler und inhaltlicher Kriterien wie Logik, sauberer Trennung von Hypothesen und Experimenten, Nachvollziehbarkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit. Einen Zwischenbericht habe ich Ihnen übermittelt.

Sie haben mir zugestimmt, dass in der Würmeiszeit in weiten Teilen Europas und Nordamerika kein höheres Leben möglich war. Der Gegensatz dazu waren die Warmzeiten Atlantikum und mittelalterliches Klimaoptimum. Damit sind wir beide uns einig, dass die Bedingungen meiner Auslobung nicht erfüllt werden können.  

Sollte ein Gericht Ihre Klage annehmen, wird sie kostenpflichtig abgewiesen. Daher müssten Sie neben sämtlichen Gerichtskosten auch meine Anwaltskosten tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Hopferwieser


Am Di., 1. Dez. 2020 um 00:01 Uhr schrieb Human <arno@humanearthling.org>:


Ach Herr Hopferwieser . . .
Erst Mal Danke, dass Sie Ihre Mail immer gleich mit an EIKE e.V. schicken. Letztendlich sind die ja verantwortlich. Aber juristisch da eine Forderung an EIKE hier in Deutschland zu stellen erscheint nicht möglich. Also einfach wird das ja nicht ! Aber man kann zumindestens für die Öffentlichkeitsarbeit eine Stellungnahme von diesem 'Klima-Leugner-Lobbyverband' einfordern.
TIPP AM RANDE : Sie sollten auf jeden Fall die Vorschläge der anderen Mitglieder von EIKE (  ~ ich habe es sicherheitshalber Alles mal in einer Sicherungskopie untergebracht ) auf der Seite wo Sie Ihre Auslobung erstmals präsentiert haben [ https://www.eike-klima-energie.eu/2019/10/21/schadet-uns-kohlenstoffdioxid ] wegen einem gemeinsamen Crowdfunding in Anspruch nehmen.
Sie werden das Geld brauchen . . .
arno [ Wagener ]
: P S : Aber nun zur Beantwortung Ihrer Mail !
Am 30.11.2020 um 10:48 schrieb Walter Hopferwieser:
Deshalb müssten Sie alle von mir aufgezeigten Fakten widerlegen oder in Ihr Weltbild einarbeiten.
Sie meinen also, dass Sie die Fakten der Wissenschaftsgemeinde und des IPCC  "falsifiziert" haben. Nein !
Und ganz generell NEIN. Das habe ich Ihnen aber schon geschrieben. Das ist keinesfalls Bestandteil der 'Auslobungs-Bedingungen' !
Außerdem ! Sie haben keine Fakten. Mögliche Mutmaßungen. Und auch diese Leute bei diesem climatism.blog. Das bedeutet nichts.
Bzw. warum soll ich wegen dieser Auslobung und Ihren abstrusen Ideen und teilweise Wahnvorstellungen etwas davon in mein Weltbild einarbeiten. Ticken Sie noch ganz richtig ? + ! IHR WELTBILD : Am 23.11.2020 um 18:56 schrieb Walter Hopferwieser :
Es geht um die Errichtung eines weltweiten Bolschewismus, der entsprechend den Wünsche der reichsten Milliardäre adaptiert wurde.
Lassen Sie sich doch bitte mal von einem Anwalt beraten !
Bitte ! Tun Sie sich und auch Ihrer Frau diesen Gefallen . . .

Am 30.11.2020 um 10:48 schrieb Walter Hopferwieser :
Die Vorgehensweise bei der Beurteilung von Einsendungen obliegt einzig mir als Auslober.
Nöö ! NEIN.
[ https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/860
[ https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12018580
[ https://www.jusline.at/entscheidung/371539 = https://www.jusline.at/entscheidung/279824
Rechtssatz : Der häufig in der Auslobung vorgesehene Ausschluss des Rechtswegs ist bei Preisausschreiben ieS im Rahmen der guten Sitten zulässig, aber dahin zu interpretieren, dass die Einhaltung des Versprechens kontrollierbar und der etwa entstandene Anspruch einklagbar ist. Echte Auslobung ist voll judiziabel.
Entscheidungstext OGH 26.04.2007 2 Ob 251/06k
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at

Das war doch jetzt kein Preisausschreiben ? Was im Sinne des § 860 ABGB bei einer 'Auslobung' sowieso egal ist.
Sie haben keinen Ausschluss des Rechtsweg in den Konditionen Ihrer Auslobung angegeben. Was aber auch wieder egal wäre !
Alles ist beim § 860 ABGB dahin zu interpretieren, dass die Einhaltung des Versprechens kontrollierbar und der etwa entstandene Anspruch einklagbar ist. Echte Auslobung ist voll judiziabel ! Das Bezirksgericht in Salzburg bekommt dann diese gesamten Unterlagen, incl. Schriftverkehr in Facebook, und die entscheiden dann wie der Sachverhalt zu beurteilen ist.
Das ist deren Aufgabe im Rahmen des § 860 ABGB. Sie werden zahlen . . .

Am 30.11.2020 um 10:48 schrieb Walter Hopferwieser :
http://www.schema3.org/project/climate ist für mich weder nachvollziehbar noch eine Beweiskette oder eine Hypothese. Wie erklären Sie damit, wie es zu den Klimaschwankungen der letzten 20.000 Jahre kam?
Vulkane. Möglicherweise Marsmenschen. Oder Verdauungsschwierigkeiten von Godzilla.
Bzw. Das brauche ich gar nicht.
Das hat doch nichts mit Ihrer 'Auslobung' oder meiner Hypothese / Beweisführung zu tun. Oder ?!
Und DANKE für die Bestätigung, dass Ihnen diese Unterlagen und Angaben auf 'schema3.org/project/climate' bekannt sind.
Da steht wirklich Alles was Sie dazu brauchen. Und die ganzen Beweise finden Sie auch da. IPCC, Wikipedia, BpB. Etc. Usw. !
Achja. : P P S :
Mein freundliches Angebot einer Reduzierung des ausgelobten Betrag auf 50.000 € ist seit ziemlich genau 1 Minute abgelaufen !
Die zu erwartenden Kosten zusätzlich zu den von Ihnen ausgelobten 100.000 € können leicht das Doppelte diese Betrages werden.
Und meinen Sie wirklich Sie schaffen es noch während einer Gerichtsverhandlung beim Thema zu bleiben und nicht andauernd wegen Ihren Verschwörungstheorien anzufangen ?! Mmmh . . .
Sie haben ja für Ihre Zahlung exakt noch bis zum 09.12.2020 Zeit ! Beraten Sie sich rechtzeitig mit einem rechtskundigen Freund oder Anwalt. Verwenden Sie doch bitte diese Kontonummer : DE07540515500100603273 : Sie sollten aber in jedem Fall rechtzeitig und besser vorab Ihre Zahlungsbereitschaft resultierend aus den Verpflichtungen Ihrer 'Auslobung' signalisieren. Und mir nicht andauernd nur 'Scheiße' erzählen. Das nervt mich dann doch ein wenig. Nicht das sich dann zwischenzeitlich zusätzliche Kosten für den Anwalt ergeben. Oder sich eventuell eine Anreise zur Justiz nach Salzburg zu Ihren Ausgaben summiert ?!
Auch muss ich ja irgendwann entsprechende Stellungnahmen und auch sonstige Massnahmen anleiern.
Auf Grund Ihrer bisherigen Reaktionen, also eindeutig im Widerspruch zum Recht in Österreuch und Deutschland, kann ich das jetzt jederzeit schon tun ! Ich erinnere Sie da erneut an Ihren freundlichen Hinweis per Messenger bei Facebook !
[ 28.03.2020, 20:41 /// Hinweis PIK ] ...
AUF DIE GEFAHR MICH IN WIEDERHOLUNGEN ZU VERLIEREN !
AUSZUG meines Schreiben mit Datum vom 29.11.2020 . . .
Meine Frage in dem Zusammenhang. Wollen Sie mich verarschen ?! Lassen Sie es mich so ausdrücken !
Sie sind mit Sicherheit nicht der Typ, welcher mich verarschen kann. Anzunehmend wird es wahrscheinlich umgekehrt sein !







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