Der Ausdruck Status quo (der) meint heute den „gegenwärtigen Zustand“.
Vom Status quo spricht man also im Allgemeinen dann, wenn man den aktuellen Stand der Dinge meint. Insbesondere sind damit auch die aktuellen rechtlichen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten gemeint.
Oft impliziert der Begriff, dass der aktuelle Zustand problembehaftet ist, es aber auch keine einfache Lösung gibt.
Status quo leitet sich aus der lateinischen Rechtssprache ab. In statu quo ante bedeutete hier „im vorherigen Zustand“.
Aussprache
Lautschrift (IPA): [ˌʃtaːtʊs ˈkvoː]
Verwendungsbeispiele
Es hilft nichts, in blinden Aktionismus auszubrechen. Zunächst müssen wir präzise den Status quo erfassen und anschließend die nächsten Schritte planen.
Dietmar Schäfer, Vorsitzender der Arge Automotive Zulieferindustrie, fasst den Status quo in einem Satz zusammen:
» Wir fahren gerade voll gegen die Wand. «
– Stefan Schlögl (2009), Voll gegen die Wand, Die Zeit, 30.04.2009 –
Das ist doch eigentlich eine ganz
einfache Frage !
Und da den Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 . . .
🛑 Ja❗ Denke doch
mal darüber
nach ❗ + ❓ 🛑
https://www.google.com/search?q=abstimmungen+im+sinne+des+gg
Juristisch
vollkommen
unstrittig
dabei ist zu
mindestens !
1.
Das steht da
seit nunmehr
mehr als 70
Jahren so da
'rum !
2. Wahlen sind
Personalentscheidungen.
3.
Abstimmungen
sind
Sachentscheidungen.
4. Es geht
auch wirklich
nur darum eine
formal
korrekte
'Abstimmung '
einfach mal zu
machen.
Und dann
können sich
diese Juristen
immer noch
darüber
unterhalten.
Debattieren.
Disputieren.
Und wenn es
dann von den
Parteien und
der Politik,
den Politikern
und in dem
Sinne unserem
'Personal',
nicht
anerkannt oder
gar verboten
wird kann dann
immer noch das
Widerstandsrecht
gemäß Art. 20
(4) GG in
Anspruch
genommen
werden.
Also wirklich
! Bürger und
auch diesen
unbeschreiblich
weiblichen
Bürgerinnen so
in unserem
Grundgesetz
verbürgte
Abstimmungen
zu verbieten.
So etwas geht
ja nun
wirklich gar
nicht !
Da muss dann
das so
benannte
BVerfG - in
Folge dann der
'Europäische
Gerichtshof
für
Menschenrechte'
- direkt
'Abhilfe'
schaffen. Und
insoweit dann
vom EGMR
'Rechtssicherheit'
innerhalb
dieser EWG [ =
'Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft'
] für die
davon
betroffenen
Bürger*innen
verwirklicht
werden.
o • o o • o o
• o o • o o •
o
Hier auch
etwas zum
Artikel 20
Absatz 4 . . .
Das geht es um
das bzw. mein
/ dein / unser
Widerstandsrecht
!
o • o o • o o
• o o • o o •
o
:
Staatsideologie
:
Staatsideologie,
neoliberale
Gesinnung und
'Wachstumsphilosophie'.
Also -
gewissermaßen
- der '
Religionsersatz
' einer
säkularen
Weltanschauung.
Ganz
so
unwesentlich
ist das nun
wieder nicht
...
Es geht um
eine ganz
grundsätzliche
Klage zum
Widerstandsrecht
gemäß Art. 20
(4) GG !
Ich empfehle
da immer gerne
zuerst dieses
Schreiben als
Einführung zum
Thema zu lesen
...
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/landessozialgericht_20220826_beschwerde_klage_intro.html
]
: AUSZUG : [ b
2 ] Die
Argumentation
bei diesem
'Anspruch auf
Widerstand'
wurde primär [
Neben dieser
ganzen
eigentlich in
Deutlichkeit
klar als
'kriminell' zu
kennzeichnenden
Vernachlässigung
elementarer
Interessen des
'Gemeinwohl'
und gerade
auch
'zukünftiger
Generationen'
durch die
"Politik" ! ]
auf Art. 4 GG
[ ~ Religions-
und
Weltanschauungsfreiheit
] gestützt.
Prinzipiell
geht es dabei
um die - nicht
nur
hierzulande -
geltende
"Staatsideologie"
!
Eine
'Glaubensüberzeugung'.
Also
Wirtschaft und
Wachstum,
kurzum diese
'neoliberale
Marktphilosophie'.
Und - lasse es
mich in klar
verständlicher
Wortwahl
ausdrücken -
eine 'mal
geschissen auf
Umwelt und
Gemeinwohl'
Geisteshaltung.
Bzw. als ein Sachentscheid zu dem ganz real schon Heute bestehenden 'Klimanotstand' die Karten, also erst einmal nur in unserer kleinen kuscheligen Bananenrepublik, völlig grundlegend neu zu mischen . . .